AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

(Stand per 01.01.2024)

Für die Geschäftsbeziehung zwischen VideoHomeProduction™ Wolfgang Wally (nachfolgend Auftragnehmer) und dem Besteller eines Produktes bzw. einer Dienstleistung (nachfolgend Auftraggeber), gelten ausschließlich die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Mit der Abgabe einer Bestellung/eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ einverstanden. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wenn der Auftraggeber ebenfalls eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen hat, dann verzichtet er für den geschäftlichen Kontakt mit dem Auftragnehmer darauf, seine allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden und hält sich vielmehr an die des Auftragnehmers. Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand das am Hauptsitz des Auftragnehmers zuständige Gericht vereinbart. Dieses Gericht hat österreichisches Recht zur Anwendung zu bringen.

VERTRAGSABSCHLUSS
Jede schriftliche, telefonische oder online übermittelte Anfrage stellt ein Angebot an den Auftragnehmer, zum Abschluss eines Engagementvertrags zur Erbringung der darin definierten Dienstleistung, dar. Der Engagementvertrag wird dem Auftraggeber in elektronischer Form oder per Postweg zugesandt und ist unterzeichnet zu retournieren.

BEARBEITUNG DES AUFTRAGES
Der Auftragnehmer hält sich das Recht vor, zur Ausführung des erteilten Auftrages Dritte hinzuzuziehen, wenn sich dies als notwendig erweisen sollte. Dies ist vor allem bei unverschuldetem Ausfall wie Krankheit der Fall.

URHEBERRECHTSAUSSCHLUSS
Der Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle Berechtigungen für die von ihm erteilten Aufträge im Bezug auf Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie Vorführung von Aufnahmen (Bild und Ton) für wie immer geartete Zwecke, insbesondere gewerberechtlicher Art, verfügt. Weiters versichert der Auftraggeber, Verfügungsberechtigter bzw. Lizenznehmer über die erforderlichen Urheber- Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte und/oder im Besitz ausreichender Berechtigungen des Urhebers bzw. Lizenzinhabers zu sein. Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des Auftrages an uns/mich stellen sollten, und verpflichtet sich, uns/mich hiefür schad- und klaglos zu halten.

PREIS UND LIEFERTERMIN
Meine Preise verstehen sich als Endpreis gemäß Kleinunternehmerregelung lt. Umsatzsteuergesetz, exkl. event. Versandkosten, d.h. 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 am 1. Drehtag und 1/3 bei Übergabe (max. 14 Tage wenn Überweisung vereinbart wurde) des fertigen Filmwerkes. Zahlungen des Auftragnehmers gelten als verspätet, wenn dieser nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung den geschuldeten Betrag überwiesen oder bar ausgehändigt hat. Bei Zahlungsverzug hält sich der Auftragnehmer offen, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.a. in Rechnung zu stellen. Mündlich zugesagte Lieferfristen und Termine sind unverbindlich. Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt oder dieser nahe kommende Ereignisse wie Streik, Ausfall oder Störung von technischen Geräten und Maschinen, sowie ein Ausfall oder Erschwernis der Rohmateriallieferungen verlängern verbindliche Lieferfristen um ihre jeweilige Dauer, bzw. verlängern Termine um ihre jeweilige Dauer.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Medien werden vom Auftragnehmer auf Kompatibilität geprüft und sind auf handelsüblichen Wiedergabegeräten abspielbar.  Dennoch kann es zu Inkompatibilitäten bei Wiedergabegerät- und Medienkombinationen kommen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung, dass die verwendeten Medien ausnahmslos auf allen Wiedergabegeräten fehlerfrei abspielbar sind. Für ev. Schäden an Abspielgeräten, die durch die Verwendung von Medien des Auftragsnehmers entstehen können, wird keine Haftung übernommen.

STORNIERUNG
Bei einer Stornierung seitens des Auftraggebers wird die Anzahlung einbehalten, bis 4 Wochen vorher werden 50 %, bis zu 2 Wochen vorher werden 75 % und innerhalb 1 Woche vorher werden 100% der vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt.

SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Sollte dem Auftragnehmer jegliche Unterstützung durch den Auftraggeber am Drehort fehlen, so übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Qualität des Rohmaterials und den daraus resultierenden Endprodukten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenlogo als Copyrightvermerk zu zeigen. Er hat weiters das Recht das Filmwerk (incl. des gefilmten Rohmaterials) anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen, sofern dies nicht anders vom Auftraggeber verlautbart wurde.

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